Gesetzliche Grundlagen

Basisbildung findet nicht nur, aber vor allem innerhalb geförderter Angebote der Initiative Erwachsenenbildung statt. Die Initiative Erwachsenenbildung ist ein Qualitäts- und Förderprogramm und unterstützt akkreditierte Basisbildungs-Angebote mit Mitteln des Bundes, der Länder und des ESF. Sie befindet sich jetzt bis 2021 in der dritten Programmperiode; ihre aktuelle Gesetzesgrundlage ist die

15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung von Basisbildung und Pflichtschulabschluss 2018 - 2021

Das aktuelle Programmplanungsdokument zur Initiative Erwachsenenbildung schreibt u.a. vor (S. 24):

"Voraussetzung für die Qualität und Nachhaltigkeit der Basisbildungs-Angebote sind auf Basis der rechtlichen Bestimmungen unterstützende Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der BasisbildnerInnen, wie die angemessene inhaltliche Einbeziehung in die Programmgestaltung, transparente Vertragsbedingungen und ein angemessenes Entgelt, das auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung berücksichtigt."

Angebote in der Basisbildung werden von den Unterrichtenden meist regelmäßig, zu vordefinierten Zeiten und an vorgegebenen Orten durchgeführt. Aus diesen Charakteristika der Tätigkeit ergeben sich auch die möglichen Dienstverträge (Beschäftigungsformen) für BasisbildnerInnen → mehr über unterschiedliche Beschäftigungsformen.

Als Kollektivvertrag zur Gehaltseinstufung in der Basisbildung kommt meist der Kollektivvertrag der Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) zum Einsatz. Je nach Anbieter-Einrichtung ist auch der Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen möglich.


Praxisrichtlinien (Policy Papers, Strategiepapiere)

Neben Gesetzestexten sind kooperativ erarbeitete Richtlinien für die Arbeit in der Basisbildung von praktischer Bedeutung.


Die Prinzipien und Richtlinien für Basisbildungsangebote in Österreich definieren wesentliche Handlungs-und Gestaltungsgrundsätze in der Basisbildungsarbeit und sind sowohl ethisch als auch didaktisch richtungsweisend.

Zu den konkreten Arbeitsbedingungen in der Basisbildung liegt mit der Expertise der Strobler Gruppe eine Empfehlung erfahrener BasisbildnerInnen vor, die erläutert, unter welchen Bedingungen qualitätvolle Arbeit möglich ist. Folgender Artikel informiert über die Nutzungsmöglichkeiten der Expertise.


Als aktuelles EU-weites Grundsatzpapier ist in diesem Zusammenhang die Europäische Säule sozialer Rechte bedeutsam, wo in Kapitel II die Prinzipien fairer Arbeitsbedingungen benannt sind.


Wichtige Netzwerke

Die Zentrale Beratungsstelle für Basisbildung ist eine übergreifende Informationsdrehscheibe zur Förderung der Basisbildung. Hier werden KursanbieterInnen, Lernende und TrainerInnen, aber auch Medien und die breite Öffentlichkeit serviciert.

Eine strukturelle Professionalisierung ist ohne eigene Berufsvertretung kaum möglich. Eine solche Berufsvertretung existiert zurzeit für die österreichische Basisbildung nicht. Es gibt jedoch (gerade im Schwerpunktbereich "Lesen/Schreiben/Deutsch als Zweitsprache") einige sehr aktive Netzwerke, die sich auf weitere Mitglieder freuen - allen voran der Verein DiE und die IG DaZ Daf Basisbildung:

Außerdem organisiert die Gewerkschaft der Privatangestellten rund 15.000 Betriebsrätinnen und Betriebsräte und verhandelt diverse Kollektivverträge mit (so auch den BABE-KV). Sie setzt sich in speziellen Interessengemeinschaften (z.B.: IG Education, IG Flex oder IG Migration) für die Anliegen ihrer Mitglieder ein.


Aktuell: Basisbildung als Beruf III: 22.11. - 24.11.2018 am bifeb → mehr lesen

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